umwelt und bauen
Auswirkungen durch Starkregen reduzieren
Durch den Abwasserverband Mittlerer Rheingau wurden Starkregengefahrenkarten für das gesamte Einzugsgebiet der Kläranlage in Geisenheim erstellt. Diese stellen für jedes einzelne Grundstück in Geisenheim die Gefahr durch Starkregenereignisse dar. Unter http://av-mittlerer-rheingau.de/htm/starkregen/starkregenkarten.html kann sich jeder Grundstückseigentümer über die Gefahr von Überschwemmungen informieren.
In Auftrag des Abwasserverband Mittlerer Rheingau wurden darüber hinaus konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet, wie man die Auswirkungen von Starkregenereignissen reduzieren kann. Bei mehreren Begehungen durch das beauftragte Ingenieurbüro wurden konkrete Situationen sowohl im öffentlichen Bereich, als auch auf privaten Grundstücken dokumentiert und Vorschläge zur Reduzierung der Auswirkungen durch Starkregenereignisse unterbreitet.
Mit der Ausbildung von Versickerungsanlagen an Weinbergswegen, Renaturierungen von Entwässerungsrinnen, oder der Ausbildung einer Furt nördlich des Bauhofes hat die Hochschulstadt Geisenheim bereits begonnen, diese Maßnahmenvorschlage umzusetzen. Ebenfalls ist die flächendeckende Reinigung von Rinnen und Geröll- und Schlammfängen, als auch die Nacharbeitung von Banketten entlang von Wirtschaftswegen geplant.
Neben diesen Maßnahmen auf öffentlichen Flächen bestehen aber auch auf privaten Grundstücken viele Möglichkeiten die Auswirkungen von Starkregenereignissen zu reduzieren. Dabei geht es immer um den lokalen Rückhalt von Niederschlagswasser oder die Reduzierung von versiegelten Flächen. Auch hierzu wurden konkrete Maßnahmenvorschläge durch das Ingenieurbüro erarbeitet. Die Hochschulstadt Geisenheim wird daher in den nächsten Wochen eine Vielzahl von Grundstückseigentümern anschreiben, um auf konkrete Möglichkeiten zur Reduzierung des Regenabflusses auf den betroffenen Grundstücken hinzuweisen.
Aber nicht nur die Grundstückseigentümer, die von uns angeschrieben werden, haben die Möglichkeit ihren Beitrag zum Schutz vor Schäden durch Starkregenereignisse zu leisten, sondern alle Grundstückseigentümer von Geisenheim, erklärt der technische Betriebsleiter der Stadtwerke Geisenheim Herr Jochen Quasten.
Generell muss sich jeder Grundstückseigentümer nachfolgende Fragen stellen:
- Fließt von meinem Grundstück Regenwasser auf ein anderes Grundstück? Ggf. auf den öffentlichen Gehweg?
In der Stellplatzsatzung der Hochschulstadt Geisenheim heißt es unter § 5 Abs (1) „Von der Zufahrt zum Stellplatz oder zur Garage darf kein Oberflächenwasser auf die Straße abgeleitet werden.“
Wenn ja sind diese befestigten Flächen zu entsiegeln, das Niederschlagswasser seitlich auf dem Grundstück zu versickern, oder das Regenwasser über eine Rinne zu sammeln.
- Wird das Niederschlagswasser auf dem Grundstück genutzt (z.B. Gartenbewässerung) oder Versickert?
Nach Wasserhaushaltsgesetz und hessischem Wassergesetz ist das Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern, oder z.B. zur Gartenbewässerung zu verwenden.
Von den Folgen durch Starkregenereignisse sind wir alle Betroffen. Daher ist es wichtig, dass jeder von uns seinen Beitrag leistet, fordert Christian Aßmann, Bürgermeister der Hochschulstadt Geisenheim, die Bevölkerung auf.
Seitens der Hochschulstadt haben wir bereits mit der Umsetzung der ersten Maßnahmen begonnen und werden weitere Maßnahmen folgen lassen. Jetzt müssen auch alle privaten Grundstückseigentümer ihren Beitrag leisten.
Die geplanten Förderprogramme der Hochschulstadt Geisenheim für die Dachbegrünung und die Entsiegelung von Flächen haben genau darauf abgezielt, den Abfluss von Niederschlagwasser zu reduzieren. Hiermit wollten wir die Grundstückseigentümer motivieren, uns bei unserem gemeinschaftlichen Bemühen zu unterstützen und diese finanziell entlasten.
Dass diese Förderprogramme aufgrund der Finanzlage des städtischen Haushaltes ausgesetzt werden mussten, bedauere ich daher sehr, stellt der Bürgermeister fest. Ich kann daher nur an die Verantwortung eines jeden Grundstückseigentümers appellieren, sich des Themas eigenverantwortlich anzunehmen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Bauamtes und der Stadtwerke gerne zur Verfügung.
Geisenheim, 2. Dezember 2024