Infos zum Wahlsystem

  • Leistungsbeschreibung

    • Das Wahlsystem ist ein mit Personenwahl verbundenes Verhältniswahlsystem. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: In der Hochschulstadt Geisenheim 37 Sitze für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie fünf Sitze für die Wahl des jeweiligen Ortsbeirates. Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren).
    • Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

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Zuständige Mitarbeitende