Wahlberechtigung und Wählbarkeit

  • Leistungsbeschreibung

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz im Land Hessen haben. Wählbar ist jede und jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen hat.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende