Brennholzbestellportal

Brennholzbestellportal

Von Montag, 1. Oktober 2024 bis zum 30. November 2024 können alle Bürgerinnen und Bürger ihren privaten Brennholzbedarf für die Saison 2024 online anmelden.

Die Zuteilung der Brennholzlose erfolgt forstbetrieblich und witterungsbedingt bis zum Herbst 2025.

Bestellt werden kann Brennholz am Weg .

Die Aufarbeitung startet  für ALLE ab dem 1. Oktober 2025 nach den Brut- & Setzzeiten bis längstens 31.März 2026. Eine Abfuhr von nicht aufgearbeitetem Holz das als Polter am Weg erworben wird, kann jederzeit erfolgen.

Die Mindestbestellmenge beträgt 2,5 Festmeter, die Höchstbestellmenge 15 Festmeter, wählbar in 2,5 Fm Schritten.

Die Preise für Laubholz 60 Euro, für (reine) Eiche 50 Euro und für Fichte 38 Euro je Festmeter für Brennholz am Weg.  Die Preise gelten für den privaten Erwerb von Brennholz, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Hinweis:
Aus Erfahrung der Beteiligten überschätzen manche Brennholzwerber Ihren Fm Bedarf und stehen dann vor nicht lösbaren Aufgaben. Die Einheit 1 Fm entspricht 1,4 Rm aufgearbeitetem Holz. Wir bitten dies bei den Bestellungen unbedingt zu berücksichtigen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Privatpersonen können den Online-Bestellservice nutzen

Gewerbetreibende wenden sich direkt an das Forst & Holzkontor Rheingau-Taunus unter www.forst-holzkontor-rt.de

 

Was sollte ich noch wissen?

Wegen der aktuellen Situation in den Wäldern, kann keine Garantie über die Zuteilung der bestellten Menge und Holzart, insbesondere bei Laubholz, gegeben werden.  Der Magistrat geht davon aus, dass in dieser Saison die Nachfrage von privaten Brennholzselbstwerbern gegenüber den Vorjahren deutlich zunehmen wird.

Bei den Bestellungen von Buchen- oder Eichenholz können weitere Laubholzarten, beispielsweise Ahorn oder Birke, beigemischt werden. Die Abrechnung des Holzes erfolgt nach den oben genannten Preisen.

Die Stadt Eltville liefert kein Brennholz und bietet auch kein brennfertiges Holz an. Die Stämme müssen selbst abtransportiert, gesägt und gespalten werden. Das Holz muss anschließend rund zwei Jahre trocknen, bevor es als Brennholz dienen kann.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Aufarbeiten von Holz mit der Motorsäge, ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Zum Zwecke des Grundwasser- und Bodenschutzes dürfen Motorsägen ausschließlich mit KWF-geprüftem Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und biologisch abbaubarem Kettenöl betrieben werden.

 

Bestellung Holz