Bauleitplanung 

der Hochschulstadt Geisenheim

Offenlegungen Bauleitplanverfahren

Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

Aktuelle Verfahren und Informationen


Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Chauvignystraße II“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes

Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §. § 3 Abs. 1 BauGB

Vom 13.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025

 

Planunterlagen: 

Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Chauvignystraße II“ und Änderung des Flächennutzungsplans

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 19.12.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Chauvignystraße II“ beschlossen. Der wirksame Flächennutzungsplan soll im Bereich des Bebauungsplanes im Parallelverfahren geändert werden.

 

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines multifunktionalen Gebäudes auf einem ehemaligen Betriebsgelände in der Chauvignystraße geschaffen werden. Geplant ist die Verlagerung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes aus der Industriestraße, auf der Grundlage des Einzelhandelskonzeptes der Hochschulstadt Geisenheim. Zusätzlich soll Wohnraum für Studenten geschaffen werden.

 

Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt im südöstlichen Stadtbereich an der Chauvignystraße und beinhaltet die Flurstücke 159/7 (tlw.), 159/11 (tlw.) sowie 159/12 (tlw.) der Flur 13, Gemarkung Geisenheim.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (in grau: Vorhaben- und Erschließungsplan; in schwarz: Vorhabenbezogener Bebauungsplan).

 

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

 

Alle Planunterlagen werden in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Hochschulstadt Geisenheim https://www.geisenheim.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Aktuelles/ Offenlagen Bauleitplanverfahren (https://www.geisenheim.de/rathaus-politik/aktuelles/bauleitplanverfahren/) und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an nicola.fischer-quasten@geisenheim.de gesendet werden.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inkl. der textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht und den Unterlagen des Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Umweltbezogenen Informationen, die städtebauliche Verträglichkeitsanalyse, das Entwässerungskonzept, das schalltechnische Gutachten, die DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“, die DIN 4109-2:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“ sowie die Plankarte zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung liegen in der Zeit von

 

Montag, dem 13.01.2025 - einschl. Dienstag, dem 14.02.2025

 

montags bis donnerstags                                                       von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

                        und                                                                        von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

                        sowie nach Terminvereinbarung                   - 19.00 Uhr

                        sowie freitags                                                    von   8.00 Uhr- 12.00 Uhr

 

           

im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses zur Einsicht öffentlich aus. 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 Die Hochschulstadt Geisenheim hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt. 

 

Geisenheim, den 20.Dezember 2024

 DER MAGISTRAT

 

Christian Aßmann

Bürgermeister

 

 

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