Ausländerbeiratswahl

Ausländerbeiratswahl

Ausländerbeiratswahl

  • Ausländerbeiräte werden in den Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohner gemeldet sind (Hochschulstadt Geisenheim, Gesamt 1.611, Stand 30.09.2019). Wird diese Grenze unterschritten, kann die Gemeinde die Einrichtung eines Ausländerbeirates in der Hauptsatzung regeln. Die Wahlperiode des Ausländerbeirats beträgt fünf Jahre. Die Zahl der zu wählenden Vertreter gem. der Hauptsatzung liegt in Geisenheim bei sieben. Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner, auch EU - Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaater, wahlberechtigt sind.

Zurzeit gibt es in Geisenheim keinen Ausländerbeirat, da sich im Frühjahr 2021 keine Bewerber zur Wahl aufgestellt haben. Somit ist eine Integrations-Kommission gem. § 89 HGO zu bilden, welche die Organe der Stadt in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, berät. Eine entsprechende Beschlussvorlage kann dem Ratsinformationssystem entnommen werden.

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