Briefwahl
Informationen zur Briefwahl
Hallo liebe*r Geisenheimer*innen,
als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Hierfür müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Sie müssen nicht zwangsläufig auf den Erhalt der Wahlbenachrichtigung warten um Briefwahl beantragen zu können.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Für evtl. Rückfragen steht Ihnen auch hierfür das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Sie haben auch die Möglichkeit mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, Briefwahl schriftlich zu beantragen. Bei Ihrem schriftlichen Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben, § 27 (2) BWO, § 26 (2) EuWO, § 13 (2) LWO, § 17 (2) KWO.
Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt -Bürgerbüro- beantragen und abholen. Zur Identitätsfeststellung bitten wir Sie, Ihren Ausweis oder eine Vollmacht (+Antrag) mitzubringen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt Ihre Stimme vor Ort in der Wahlkabine abzugeben.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig, § 27 (1) S. 3 BWO, § 26 (1) S. 3 EuWO, § 13 (1) S. 3 LWO, § 17 (1) S. 3 KWO.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt:
Wahlamt der Hochschulstadt Geisenheim
Dienstgebäude: Beinstraße 9
Postanschrift: Rüdesheimer Straße 48
65366 Geisenheim
Patrick Kirschner (bes. Wahlleiter) 06722/701-144
Nancy Nüdling (stv. bes. Wahlleiterin) 06722/701-145