Europawahl
Europawahl
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte EU-Organ und eine der größten demokratischen Versammlungen der Welt. Seine derzeit 751 Mitglieder vertreten die circa 500 Millionen Bürger der EU. Sie werden alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten aller aktueller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewählt. Staatsangehörige des Vereinigten Königreiches sind nach dem am 31. Januar 2020 vollzogenen Austritt ihres Landes aus der EU nicht mehr wahlberechtigt.
Jeder Mitgliedstaat wählt eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, die in das Europäische Parlament entsendet werden. Die Anzahl für jedes Land orientiert sich an der Bevölkerungszahl, räumt den kleineren Staaten aber gleichzeitig eine ausreichende politische Vertretung ein. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten.
Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest. Nach dem deutschen Europawahlgesetz können die Parteien entweder Landeslisten oder Bundeslisten aufstellen: Wahlkreise, in denen Abgeordnete direkt gewählt werden, gibt es nicht.
An der Europawahl in Deutschland können auch hier lebende Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedstaaten der EU teilnehmen. Ebenso sind Deutsche, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen, auch dort wahlberechtigt. Die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse werden zwischen den Mitgliedstaaten abgeglichen, um eine mehrfache Teilnahme an der Wahl auszuschließen.
Absenkung des Wahlalters
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Siehe dazu auch:
- https://bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler.html
Anträge und Informationen
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche_Anlage 2
- Antrag für Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl_Anlage 2A
- Antrag für Unionsbürger NICHT im Wählerverzeichnis geführt zu werden_Anlage 2C
- Bekanntmachung für Unionsbürger_E 2 - Anlage 2
- Infos Umzug
- Informationen für Unionsbürger_Deutsche Sprache
- Information for Citizens of the European Union_English Language
Kontakt:
Informationen für die Wahlvorstände sind hier in den Schulungsunterlagen zusammengefasst: