Ortsgericht
Ortsgericht Geisenheim
Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz und werden für eine Gemeinde oder einen Ortsteil errichtet. In Geisenheim gibt es 2 Ortsgerichte, und zwar Ortsgericht I für die Kernstadt und den Ortsteil Marienthal sowie Ortsgericht II für die Ortsteile Johannisberg und Stephanshausen.
Den Ortsgerichten obliegen Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.
Der Ortsgerichtsvorsteher beglaubigt Unterschriften von Personen und ist weiter zur Beglaubigung von Abschriften und Kopien öffentlicher und privater Urkunden zuständig. Auf Ersuchen des Amtsgerichtes erteilt der Ortsgerichtsvorsteher außerdem über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz hatten, ein Sterbefallanzeige.
Der Ortsgerichtsvorsteher hat die Anfragen der Gerichte zu erledigen, und zwar über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse der in seinem Bezirk wohnenden Personen Auskunft zu erteilen, zu Fragen gutachtlich Stellung zu nehmen, die das Gericht für seine Entscheidung benötigt und Vermögensverhältnisse sowie Nachlassinventare aufzustellen.
Weiterhin sichert der Ortsgerichtsvorsteher gemeinsam mit einem Schöffen einen Nachlass und wirkt bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen von Grundstücken mit, die in seinem Bezirk liegen.
Außerdem schätzt das Ortsgericht den Wert von Grundstücken und Wohnungseigentum, von Nutzungen und Rechten an einem Grundstück.
Bei Fragen wenden sich Interessierte direkt an den Ortsgerichtsvorsteher.