Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete


Zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserqualität der Stadt Geisenheim wurden um die Trinkwassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Geisenheim „Wasserschutzgebiete“ ausgewiesen. Zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen und vor weit reichenden Beeinträchtigungen wurden Nutzungseinschränkungen bzw. Handlungsverbote in drei Stufen ausgesprochen:

  • Zone I: Fassungsbereich
  • Zone II: Engere Schutzzone
  • Zone III: Weitere Schutzzone

Die einzelnen Wasserschutzgebiete werden durch die Untere Wasserbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises sowie die Stadtwerke Geisenheim kontrolliert und auf die Einhaltung der jeweils gültigen Wasserschutzgebietsverordnungen hin überprüft.