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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 21/2024 Haushaltssatzung 2024

 

  1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekannt­machung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. Seite 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim am 14. Dezember 2023 die folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1 - Haushaltsplan

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                   32.594.041 EUR,

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                       32.583.670 EUR,

mit einem Saldo von                                                                                       10.371 EUR,

 

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                            1.001 EUR,

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                       0 EUR,

mit einem Saldo von                                                                                         1.001 EUR,

 

mit einem Überschuss von                                                                             11.372 EUR,

 

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                         923.864 EUR,

 

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                2.891.341 EUR,

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                               5.446.000 EUR,

mit einem Saldo von                                                                                 -2.554.659 EUR,

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                            2.554.659 EUR,

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                              877.538 EUR,

mit einem Saldo von                                                                                  1.677.121 EUR,

 

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von                    46.326 EUR,

 

festgesetzt.

 


 

 

§ 2 - Kreditaufnahme

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.554.659 Euro festgesetzt.

 

§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.693.000 Euro festgesetzt.

 

§ 4 - Liquiditätskredite

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5 - Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden durch Hebesatzsatzung, entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Dezember 2019, wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    1. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf             480 v. H.
    2. für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                     480 v. H.

 

  1. Gewerbesteuer auf                                                                                              380 v. H.

 

Die Wiedergabe der festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter.

 

§ 6 – Haushaltssicherungskonzept

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7 - Stellenplan

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 8 – Allgemeine Sperren von Haushaltsermächtigungen

 

Haushaltssperren wurden nicht beschlossen

 

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

 

Geisenheim, den 22. Februar 2024                                      Der Magistrat der

                                                                                               Hochschulstadt Geisenheim

-Dienstsiegel-                                                                            gez. Christian Aßmann

                                                                                               Bürgermeister

 


 

 

  1. Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 sowie des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2024

 

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

 

1.      den in § 2 der Haushaltssatzung der Hochschulstadt Geisenheim für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von

2.554.659,00 EUR

(i. W.: „zwei Millionen fünfhundertvierundfünfzigtausend sechshundertneunundfünfzig Euro“)

 

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO,

 

 

2.      den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

 

3.693.000,00 EUR

(i. W.: „drei Millionen sechshundertdreiundneunzigtausend Euro“)

 

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO sowie

 

 

  1. den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

 

5.000.000,00 EUR

(i. W.: „fünf Millionen Euro“)

 

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.

 

 

 

Weiter genehmige ich nach § 115 Abs. 1 und 3 HGO

 

  1. die im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von

 

2.512.179,00 Euro

(i. W.: „zwei Millionen funfhundertzwölftausend einhundertneunundsiebzig Euro“)

 

gemäß § 97a Nr. 4 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO,

 

 

  1. den Gesamtbetrag der im vorgenannten Wirtschaftsplan vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

 

1.250.000,00 EUR

(i. W.: „einer Million zweihundertfünfzigtausend Euro“)

 

gemäß § 97a Nr. 3 in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO,

 

 

6.      den im vorgenannten Wirtschaftsplan festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

1.500.000,-- EUR

(i. W.: „einer Million fünfhunderttausend Euro“).

 

gemäß § 97a Nr. 5 in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.

 

Bad Schwalbach, 22. Februar 2024                                        Der Landrat des

                                                                                               Rheingau-Taunus-Kreises

                                                                                               Im Auftrag

-Dienstsiegel-                                                                           gez. Dilken

 

 

  1. Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 der Hochschulstadt Geisenheim sowie des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Geisenheim für das Wirt­schaftsjahr 2024

 

Gemäß § 97 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekannt­machung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. Seite 90, 93), wird die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan der Hochschulstadt Geisenheim für das Haushaltsjahr 2024 sowie der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2024, welche am 14. Dezember 2023 durch die Stadtver­ordnetenversammlung beschlossen und durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurden, in der Zeit vom 01. März bis 11. März 2024 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Wir bitten bei Interesse an einer Einsichtnahme um Terminvereinbarung mit den MitarbeiterInnen der Kämmerei, Prälat-Werthmann-Straße 12, Geisenheim, Telefon: 06722/701178.

 

 

 

Geisenheim, den 26. Februar 2024

DER MAGISTRAT DER

HOCHSCHULSTADT GEISENHEIM

 

 

 

Christian Aßmann

Bürgermeister

 


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